Impressum
C.B.C. Computer Business Center GmbH
Lyoner Straße 20
60528 Frankfurt
Handelsregister: HRB 23054
Registergericht: Frankfurt am Main
Vertreten durch:
Marc Heyer, Gregory Thurgood
Kontakt:
Telefon: | 069 97377 – 0 |
Telefax: | 069 97377 – 270 |
E-Mail: | info@cbc-ag.de |
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE114131789
EU-Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle:
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Verantwortlich für den Inhalt:
C.B.C. Computer Business Center GmbH
Marc Heyer, Gregory Thurgood
Lyoner Straße 20
60528 Frankfurt
Quelle: http://www.e-recht24.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen der C.B.C. Computer Business Center GmbH
Hier können Sie eine PDF-Version der AGB herunterladen.
AGB der C.B.C. Computer Business Center GmbH Frankfurt:
C.B.C. Frankfurt Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der C.B.C. Computer Business Center GmbH Essen:
C.B.C. Essen Allgemeine Geschäftsbedingungen
C.B.C. Gefährdete Arbeitnehmerpolitik
Allgemeine Arbeitsregeln:
C.B.C. verpflichtet sich, die Menschenrechte der Arbeiter zu wahren und sie mit Würde und Respekt zu behandeln, wie es von der internationalen Gemeinschaft vorgegeben wird. Dies gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich befristet Beschäftigte, Migranten, Studenten, Direktangestellte und andere.
C.B.C. verlangt von seinen Mitarbeitern, Lieferanten, Vertragspartnern und Unterauftragnehmern durch eine Vertragsklausel den Behörden den Zugang zum Zweck von Prüfungen, Untersuchungen oder sonstigen Maßnahmen zu gewährleisten.
Menschenhandel:
C.B.C. Vertragspartner und Unterauftragnehmer, Angestellte und Lieferanten, dürfen nicht mit Menschenhandel in Verbindung stehen, kommerzielle sexuelle Handlungen beschaffen oder Zwangsarbeit durchführen.
Kinderarbeit:
Kinderarbeit darf in keinem Stadium der Fertigung verwendet werden, es sei denn, es handelt sich um ein Trainingsprogramm oder Praktikum, das allen Gesetzen und Vorschriften entspricht.
Rechtliche Schritte:
C.B.C. behält sich das Recht vor, bei Verletzung der Menschenrechte rechtliche Schritte gegen Angestellte, Lieferanten, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer einzuleiten.